Ein Geschenk gefällt mir nicht - was kann ich tun?

Was tun wenn ein Geschenk nicht gefällt?
Darf man ein Geschenk das einem nicht gefällt weiterverschenken oder verkaufen? - Klar! - Foto: © Antonioguillem

Verpasste Freude: Tipps zum Umgang mit ungewollten Geschenken

Wer anderen ein Geschenk macht, will ihnen vor allem eine Freude machen. Dass das jedoch nicht immer gelingt, beweisen die zahllosen Umtauschversuche, mit denen Einzelhändler nach Weihnachten Jahr für Jahr konfrontiert werden. Gefällt das ausgepackte Präsent nicht, gibt es mehrere Möglichkeiten, doch noch das Beste aus der Situation zu machen.

Geschenk zurückgeben - Ist das unhöflich ?

Theoretisch liegt die Idee nahe, ein ungewolltes Geschenk nach dem Fest einfach in seiner Originalverpackung zurück zum jeweiligen Händler zu bringen. In Wirklichkeit jedoch ist das nicht immer möglich, denn ein Umtauschrecht für falsche Geschenke gibt es nicht. Wer es dennoch versuchen möchte, sollte im Geschäft vorbeigehen und den Kassenbon mitbringen. Manche Händler tauschen die Ware dann aus Kulanz gegen einen Gutschein oder auch Geld aus.
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Wurde das Geschenk online gekauft, gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Rückgabefrist von rund 14 Tagen. Manche Anbieter verlängern diesen Zeitraum auf eigene Faust, weswegen die Rückgabe tatsächlich möglich sein kann. Natürlich muss die Ware hierfür in der Originalverpackung zurückgeschickt werden und rechtzeitig beim jeweiligen Shopbetreiber ankommen.
Das Problem mit der Rückgabe von Geschenken ist oft, dem Schenkenden mitteilen zu müssen, dass er sich für das falsche Präsent entschieden hat. Schließlich wird er sowohl bei der Rücksendung als auch bei der Rückgabe im Geschäft einbezogen werden müssen. Wer sich traut, das Nichtgefallen zu kommunizieren, kann jedoch Glück haben. Zum nächsten Fest weiß der Schenkende dann noch besser, was wirklich gut ankommt.
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Geschenke verkaufen

Ist die Rückgabe von Geschenken keine Option, kann der Beschenkte versuchen, die Ware selbst zu Geld zu machen. Kleinanzeigenportale im Internet bieten hier gute Chancen. Es genügt in der Regel, ein passendes Inserat zu schalten und das Produkt zu einem fairen Preis anzubieten. Dieser Preis liegt in den meisten Fällen zwar unter dem eigentlichen Anschaffungswert, das jedoch dürfte für den Beschenkten kaum ein Problem darstellen.

Doch auch hier steckt der Teufel im Detail. Fragt der Schenkende einige Wochen nach dem Fest, ob das Geschenk seinen Zweck erfüllt oder sucht er erfolglos nach der Designervase im Wohnzimmerregal, fällt das Nichtgefallen doch noch auf. Besser ist es also auch hier, von Beginn an mitzuteilen, dass die Geschenkewahl dieses Mal nicht gepasst hat, auch wenn das im ersten Moment enttäuschend sein kann.

Darf man Geschenke weiterverschenken?

Klar dürfen Sie Geschenke weiterverschenken - Das sollten Sie aber beachten:
Gefällt ein Geschenk nicht, heißt das nicht, dass andere Menschen das genauso sehen. Manche Präsente wie Parfums, Dekorationsartikel oder auch Gewürz-Sets bieten sich wunderbar an, um zu einem späteren Zeitpunkt erneut verschenkt zu werden. Auf diese Weise findet das Präsent doch noch einen Abnehmer, der sich tatsächlich darüber freut und kann seinen Zweck erfüllen.
Wer ein Präsent in der Zukunft erneut verschenkt, muss jedoch vorsichtig sein. Es wäre fatal, dem Schenkenden sein einstiges Geschenk zu überreichen, nur weil vergessen wurde, von wem es kam. Auch Familienfeste, bei denen der einstige Schenkende anwesend ist, sind prädestiniert für Unannehmlichkeiten. Beim Weiterschenken fehlt das Präsent unter Umständen ebenfalls im Alltag, was gerade innerhalb der Familie oder unter guten Freunden auffallen kann.

Ob Rückgabe, Verkauf oder Wiederverwertung als Geschenk: Ehrlich währt in jedem Fall am besten. So lernt der Schenkende mehr über sein Gegenüber und das schlechte Gewissen nach dem "Verschwinden-Lassen" des Präsentes wird vermieden. Text: A.W. / Stand: 02.02.2024

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