Ihr Widerrufsrecht
Im Internet Geschenke kaufen ist praktisch - hat aber auch seine Tücken
Sie haben im Internet für jemanden ein Geschenk gekauft, das schlecht angekommen ist oder zwischenzeitlich ein besseres Geschenk gefunden? Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht! Was das ist erklären wir hier:
Das sollten Sie beim Einkaufen im Internet beachten:
Der Kauf über das Internet ist zum Alltag geworden. Es ist eben auch einfach viel zu
praktisch. Eben mal eine neue Hose, das Geburtstagsgeschenk oder die neue Schullektüre
über das Internetbestellt und am nächsten Tag hält man die Ware bereits in seinen Händen.
Wegstrecken, Parkplatzsuche und viel Zeit bleiben einem erspart.
Aber ein Problem bringt der Internethandel tatsächlich mit sich. Wo man eben noch die Hose
anprobieren konnte und sich erst hinterher zum Kauf entscheiden musste, muss beim Kauf
über das Internet erst gekauft und geliefert werden, bis man dann das Textil auf die richtige
Größe hin überprüfen kann.
Da wäre es ja praktisch, würde man das Gekaufte einfach so umtauschen können.
Aber geht das?
Gesetzliches Umtauschrecht
Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Aber im Onlinehandel gibt es tatsächlich die gesetzliche Möglichkeit, eine gekaufte Ware wieder zurückzugeben. Die Verbraucherrechte machen es möglich. Sie dürfen Ihren Kaufvertrag widersprechen und das ganze 14 Tage lang, gemessen ab dem Tag, an dem Sie auf dieses Recht von Ihrem Onlinehändler hingewiesen worden sind.
Es gibt aber einiges zu beachten
Ihre Widerrufsmöglichkeit ist dabei allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft. Die Frist von 14 Tagen beginnt nicht ab dem Tag der Warenlieferung, sondern ab dem Tag, an dem Sie auf Ihr Recht hingewiesen worden sind. Häufig müssen Sie die Widerspruchsbelehrung beim Onlinekauf mit ankreuzen. Dann gilt diese ab diesem Zeitpunkt. Sie müssen Ihren Widerruf irgendwie mitteilen. Es reicht eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief, in dem Sie den Händler anzeigen, dass Sie den wirksamen Kaufvertrag widersprechen. Sie dürfen allerdings nicht einfach die Ware zurückschicken und darauf vertrauen, dass der Händler dies als Widerruf wertet. Sie müssen in Ihrer E-Mail oder im Brief keinen Grund angeben. Es reicht, wenn Sie den Vertrag widersprechen. Es gibt Waren, die vom Widerruf ausgeschlossen sind, beispielsweise sind das Waren, die für Sie extra angefertigt worden sind. Es versteht sich aber aus der Logik der Sache, dass Sie nicht einfach mal so einen individuell gravierten Ring widerrufen können. Und eine weitere Sache ist ebenfalls noch wichtig zu beachten. Der Händler kann für die Lieferkosten nicht haftbar gemacht werden. Es kann also sein, dass Sie die Kosten der Lieferung hinterher zahlen müssen. Aber hier sind die meisten Händler sehr kulant.
Tipps zusammengefasst:
- Der Widerruf ist nur beim Kauf über den Fernabsatz, also Internet und Telefon möglich
- Widerrufen können nur Verbraucher, keine Unternehmen
- Achten Sie auf die Fristen: Die Frist von 14 Tagen beginnt ab dem Tag an, an dem Sie auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen worden sind
- Sie müssen schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief widersprechen
- Der Kunde braucht dabei keine Gründe angeben
- Das Zurücksenden der Ware ohne Widerrufsbrief/E-Mail reicht leider nicht aus
- Sie müssen die Ware natürlich zeitnah zurücksenden und tragen dabei Ihre eigenen Kosten, sowie die Lieferkosten des Händlers
Für eine individuelle Beratung zu Ihrem Rechtsproblem wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Einen Anwalt finden Sie zum Beispiel über die regionalen Rechtsanwaltskammern:
Die Adressen der regionalen Rechtsanwaltskammern bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Text: M.K. - Stand: 02.02.2024